
Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit.
Der Betreiber dieser Webseite verpflichtet sich, diese Webseite barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung beschreibt die Maßnahmen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der digitalen Angebote.
Diese Webseite (www.klein-blenkers.de) ist weitgehend barrierefrei. Der Betreiber dieser Webseite sieht die Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess, daher wird diese Webseite stetig geprüft und optimiert.
Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am: 01. Oktober 2025
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite wurde nach den Richtlinien der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 erstellt und orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Die Anforderungen gemäß der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) werden größtenteils erfüllt. Eine stichprobenartige Prüfung der Website auf Basis dieser Richtlinien wurde durchgeführt.
Gründe für unvollständige Barrierefreiheit
Einige ältere Inhalte und Medienformate wurden nicht ursprünglich mit Barrierefreiheit berücksichtigt. Drittanbieter-Plugins und -Themes sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei, und wir arbeiten kontinuierlich daran, diese zu überprüfen und anzupassen.
Kontakt und Feedback
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie bitte:
E-Mail: friedrich.klein-blenkers@th-koeln.de
Der Betreiber dieser Webseite wird sich bemühen, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten.
Barrierefreie Alternativen
Wo möglich, stellen wir barrierefreie Alternativen zur Verfügung. Falls Sie auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir eine Lösung anbieten können.
Nicht barrierefreie Elemente
- Bildelemente: Nicht alle Bildelemente haben ein [alt]-Attribut.
- Drittanbieter-Plugins: Einige verwendete Plugins bieten möglicherweise nicht die vollständige Barrierefreiheit.
- Kontrast: Einige Text-Kontraste sind möglicherweise nicht ausreichend für alle Nutzer sichtbar.
- Animationen ohne Steuerungsmöglichkeit: Bewegte Inhalte oder automatische Slider lassen sich nicht pausieren, stoppen oder manuell steuern.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Mitteilung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, haben Sie die Möglichkeit, die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW einzuschalten. Diese ist der oder dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen zugeordnet und gesetzlich in § 10d, § 10e BGG NRW sowie §§ 9 ff. BITV NRW verankert.
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens wird geprüft, worin eine fehlende Barrierefreiheit besteht, und gemeinsam mit allen Beteiligten nach einer Lösung gesucht. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Telefonisch ist die Ombudsstelle NRW unter 0211 / 855‑3451 erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Darüber hinaus können Sie, soweit vorgesehen, eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen, falls die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht eingehalten werden. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen anordnen.